Geschäftsbedingungen der Firma HOUSE OF TRAVEL (HOUSE OF TRAVEL, Starnberger Reise AG)

für die Vermittlung von Reiseleistungen und Pauschalreisen
gültig für Reisebuchungen ab dem 01. Juli 2021

Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen; Gliederung in die Abschnitte A, B und C
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde oder Reisender genannt und der Firma HOUSE OF TRAVEL (HOUSE OF TRAVEL, Starnberger Reise AG), nachstehend „HOUSE OF TRAVEL“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden entgeltlichen Geschäftsbesorgungs- und Vermittlungsvertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der 675, 631 ff. BGB und im Falle der Vermittlung von Pauschalreisen oder verbundenen Reiseleistungen der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 251 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

Bitte lesen Sie diese Vermittlungsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

Im Hinblick auf die gesetzlich unterschiedlich geregelten Arten der Vermittlung von Reiseleistungen und von Pauschalreisen je nach Art der vermittelten Reiseleistung gliedern sich diese Vermittlungsbedingungen in 3 Abschnitte.

Die ausschließlichen Regelungen für die Vermittlung

  • A) einer einzelnen Reiseleistung oder mehreren Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung finden Sie in Abschnitt A dieser Geschäftsbedingungen
  • B) von verbundenen Reiseleistungen finden Sie in Abschnitt B dieser Geschäftsbedingungen
  • C) einer Pauschalreise finden Sie in Abschnitt C dieser Geschäftsbedingungen.

Abschnitt A:

Regelungen bei der Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung oder mehrerer Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung
Die Vorschriften dieses Abschnitt A über die Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung oder mehreren Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung im Sinne von § 651a Abs. 3 Satz 1 BGB gelten ausschließlich, wenn die vermittelte Reiseleistung weder Teil von verbundenen Reiseleistungen nach Abschnitt B noch Teil einer Pauschalreise nach Abschnitt C sind. In diesem Fall ist keine Information des Kunden mittels eines Formblattes gesetzlich vorgeschrieben.

1. Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften
  • 1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch das HOUSE OF TRAVEL kommt zwischen dem Kunden und dem HOUSE OF TRAVEL der Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. In der Funktion als Vermittler schuldet das HOUSE OF TRAVEL Ihnen vorbehaltlich des § 651 v Abs. 3 BGB nur die ordnungsgemäße Vermittlung, soweit einschlägig unter Einschluss von Informations- oder sonstigen Pflichten nach §§ 651 v oder w BGB, nicht die vermittelte Leistung selbst (Geschäftsbesorgungsvertrag nach §§ 675, 631 ff BGB). Das Zustandekommen des Vertrages über die Leistung selbst und dessen Inhalt richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und ggf. nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners. Solche Bedingungen übermitteln wir Ihnen im Regelfall gemeinsam mit den Ausschreibungsunterlagen.
  • 1.2. Wir empfehlen Ihnen, die Ausschreibungsunterlagen und eventuelle Bedingungen des Vertragspartners aufzubewahren und im Fall elektronischer Übermittlung auszudrucken, da die Bedingungen sich von Zeit zu Zeit ändern können und zu einem späteren Zeitpunkt die für Ihre Reise gültige Fassung nicht mehr im Netz abrufbar sein kann oder schwierig zu ermitteln ist.
  • 1.3. Mit Ihrer Erklärung, dass eine Leistung gebucht werden soll, beauftragen Sie das HOUSE OF TRAVEL rechtsverbindlich, ein ebenfalls rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages über die gewünschte Leistung an den Anbieter der Leistung weiterzugeben. Das Zustandekommen des Vertrages über die vermittelte Leistung selbst richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen bzw. den speziellen Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Entscheidung darüber, ob ein Vertrag bestätigt wird oder nicht alleine beim Anbieter liegt.
    1.4. In der Regel hören Sie innerhalb von zwei Arbeitstagen ab Absendung bzw. Abgabe des Buchungsauftrages näheres von uns.
  • 1.5. Wir behalten uns vor, einen Vermittlungsauftrag aus wichtigem Grund abzulehnen oder vom bereits abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag zurückzutreten, z. B. bei fragwürdiger Bonität.
  • 1.6. Bei Vermittlungsaufträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
    • a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von HOUSE OF TRAVEL erläutert.
    • b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
    • c) Die zur Durchführung des Vertrags angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
    • d) Soweit der Vertragstext von HOUSE OF TRAVEL im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
    • e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde HOUSE OF TRAVEL den Abschluss des Vermittlungsvertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 5 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
    • f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
    • g) Die Übermittlung des Vermittlungsauftrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vermittlungsvertrages oder des vermittelten Vertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Das HOUSE OF TRAVEL ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
    • h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Auftragsbestätigung von HOUSE OF TRAVEL beim Kunden zu Stande.
  • 1.7. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von HOUSE OF TRAVEL ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
  • 1.8. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere – soweit wirksam vereinbart – dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
2. Allgemeine Vertragspflichten von HOUSE OF TRAVEL, Auskünfte, Hinweise
  • 2.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leistungserbringer durch das HOUSE OF TRAVEL vorgenommen. Zur Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt.
  • 2.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet das HOUSE OF TRAVEL im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet das HOUSE OF TRAVEL gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde. Insbesondere bei Auskünften zu Einreisebestimmungen etc. wird der Kunde darauf hingewiesen, dass der Kunde für die Vollständigkeit und Gültigkeit seiner Reisepapiere verantwortlich ist.
  • 2.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist das HOUSE OF TRAVEL nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen von HOUSE OF TRAVEL im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt.
  • 2.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt das HOUSE OF TRAVELG bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
  • 2.5. Sonderwünsche nimmt das HOUSE OF TRAVEL nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat das HOUSE OF TRAVEL für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an den Leistungserbringer zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.
3. Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen
  • 3.1. Sowohl den Kunden, wie auch das HOUSE OF TRAVEL trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Leistungserbringers über die Reiseleistungen, die dem Kunden durch das HOUSE OF TRAVEL ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Hotelgutscheine, Eintrittskarten, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
  • 3.2. Soweit Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen dem Kunden nicht direkt vom vermittelten Leistungserbringer übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung durch das HOUSE OF TRAVEL durch Übergabe im Geschäftslokal von HOUSE OF TRAVEL oder nach Wahl von HOUSE OF TRAVEL durch postalischen oder elektronischen Versand.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem HOUSE OF TRAVEL
  • 4.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit von HOUSE OF TRAVEL nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen, sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Der Kunde ist insbesondere dazu verpflichtet, alle Angaben zu seiner Person und allen Mitreisenden juristisch korrekt und einwandfrei abzugeben. Der Kunde ist verpflichtet diese Daten bei seiner Reiseanmeldung unverzüglich, vor Genehmigung des Reiseauftrages zu prüfen und Mängel anzuzeigen. Unrichtige Angaben, die zu Komplikationen gleich welcher Art führen, sind von der Haftung der HOUSE OF TRAVEL ausgeschlossen und sind vollumfänglich vom Kunden oder vom Reisenden selbst zu vertreten.
  • 4.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 4.1 durch den Kunden, so gilt:
    • a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 4.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht.
    • b) Ansprüche des Kunden an das HOUSE OF TRAVEL entfallen insoweit, als das HOUSE OF TRAVEL nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit das HOUSE OF TRAVEL nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden das HOUSE OF TRAVEL die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte.
    • c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 4.1 entfallen nicht
      • • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von HOUSE OF TRAVEL oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von HOUSE OF TRAVEL resultieren
      • • bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von HOUSE OF TRAVEL oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von HOUSE OF TRAVEL beruhen
      • • bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
    • Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.
  • 4.3. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 4 unberührt.
  • 4.4. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, das HOUSE OF TRAVEL auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen vor Auswahl und Buchung hinzuweisen.
  • 4.5. Sofern der Kunde eine Emailadresse zur Kommunikation angibt, stimmt der Kunde einer Emailkorrespondenz, die von HOUSE OF TRAVEL transportverschlüsselt wird, zu und verpflichtet sich, seinen Posteingang (einschl. eines evtl. vorhandenen SPAM-Filters) regelmäßig auf Eingänge zu überprüfen.
5. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso
  • 5.1. Das HOUSE OF TRAVEL ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthalten.
  • 5.2. Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann das HOUSE OF TRAVEL, soweit dies den Vereinbarungen zwischen HOUSE OF TRAVEL und dem Leistungserbringer entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht des Kunden als Auftraggeber gemäß § 669 BGB.
  • 5.3. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers.
  • 5.4. Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen von HOUSE OF TRAVEL nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des oder Rücktritt vom vermittelten Vertrag, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten von HOUSE OF TRAVEL ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder das HOUSE OF TRAVEL aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.
6. Pflichten von HOUSE OF TRAVEL bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern
  • 6.1. Ansprüche müssen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz oder vertraglichen Vereinbarungen ergeben können, geltend gemacht werden. Im Regelfall werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber HOUSE OF TRAVEL gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber HOUSE OF TRAVEL als auch gegenüber dem Leistungserbringer geltend machen will.
  • 6.2. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern beschränkt sich die Pflicht von HOUSE OF TRAVEL auf die Erteilung der erforderlichen und bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der vermittelten Leistungserbringer.
  • 6.3. Übernimmt das HOUSE OF TRAVEL – auch ohne hierzu verpflichtet zu sein – die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet das HOUSE OF TRAVEL für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.
  • 6.4. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern besteht keine Pflicht von HOUSE OF TRAVEL zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
7. Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen
  • 7.1. Das HOUSE OF TRAVEL weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.
  • 7.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der dem Reisenden durch einen – auch unverschuldeten – Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.
  • 7.3. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und / oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Das HOUSE OF TRAVEL haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.
8. Stellung und Pflichten von HOUSE OF TRAVEL im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen
  • 8.1. Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist das HOUSE OF TRAVEL verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird das HOUSE OF TRAVEL ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Wird das HOUSE OF TRAVEL darüber informiert oder bei sonstigem Bekanntwerden eines Wechsels der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste, über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Geschäftsräumen des Vermittlers ausgehändigt werden.
  • 8.2. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar – die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen,
    • die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten
    • die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
    • die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
  • 8.3. Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch oder die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.
9. Vergütung von HOUSE OF TRAVEL; Serviceentgelte

Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der Reiseleistungen nach diesen Vermittlungsbedingungen gilt:

  • 9.1. Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise der vermittelten Leistungsträger enthalten teilweise keine oder nicht auskömmliche Provisionen für das HOUSE OF TRAVEL.
  • 9.2. Die Vergütung von HOUSE OF TRAVEL im Rahmen dieser entgeltlichen Geschäftsbesorgungs- und Vermittlungstätigkeit erfolgt demnach teilweise ausschließlich oder zusätzlich durch vom Kunden zu bezahlende gesonderte Serviceentgelte.
  • 9.3. Das entsprechende Serviceentgelt für die jeweilige Tätigkeit von HOUSE OF TRAVEL ist der aktuell gültigen Entgeltliste zu entnehmen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
  • 9.4. Ist eine Vereinbarung zur Höhe eines entsprechenden Serviceentgelts nicht getroffen worden, schuldet der Kunde an das HOUSE OF TRAVEL eine Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. es besteht eine Pflicht zur Bezahlung einer üblichen Vergütung durch den Auftraggeber.
  • 9.5. Die Serviceentgelte für die Vermittlung von Reiseleistungen und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden werden durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den Geschäftsräumen des Vermittlers und / oder einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis des Vermittlers hierauf festgelegt und sind Teil der Beauftragung. Die jeweils aktuellste Version ist unter http://www.se.sta-ag.de zu finden.
  • 9.6. Der Anspruch des Vermittlers auf Serviceentgelte bleibt auch bei Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung, oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Leistungserbringer oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit des Vermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.
10. Kostenpflichtige Servicepakete von HOUSE OF TRAVEL
  • 10.1. Das HOUSE OF TRAVEL erhebt im Zusammenhang mit der Vermittlung von Reiseleistungen Serviceentgelte, die zu einem Gesamtpreis sowohl eigene Dienstleistungen von HOUSE OF TRAVEL im Rahmen der Geschäftsbesorgung als auch vermittelte Leistungen, insbesondere vermittelte Versicherungsleistungen im Sinne von Ziffer 7, beinhalten können oder gänzlich separat abgerechnet werden.
  • 10.2. Für die Dienstleistungen von HOUSE OF TRAVEL fallen neben den Serviceentgelten der Serviceentgeltliste (siehe 9.5.) keine zusätzlichen Serviceentgelte gemäß Ziffer 9 an; zusätzliche Kosten, die der vermittelte Leistungsträger, für die vom Kunden im Rahmen des Servicepauschalen beauftragte Leistung erhebt (z.B. Sitzplatzreservierung, Sondergepäck o.ä.), bleiben hiervon unberührt.
  • 10.3. Ziffer 9.6 gilt entsprechend.
11. Wertgutscheine von HOUSE OF TRAVEL
  • 11.1. Das HOUSE OF TRAVEL bietet den Kunden Wertgutscheine (zum Verschenken oder für vergleichbare Anlässe) in einem frei wählbaren Betrag zum Kauf an. Der Gutschein kann auf alle Leistungen beim HOUSE OF TRAVEL eingelöst werden, d.h. sowohl auf eigene Serviceleistungen als auch auf vermittelten Reiseleistungen.
  • 11.2. Eine Barauszahlung des Gutscheins oder eines Teilwertes ist mit Ausnahme des ursprünglichen Gutscheinerwerbers ausgeschlossen. Bei einem derartigen Ausnahmefall der Rückabwicklung, wird vom HOUSE OF TRAVEL eine Entgeltpauschale erhoben. Im Falle von Rückerstattungen auf Leistungen, die mit dem Gutschein ganz oder teilweise bezahlt wurden, wird der Rückerstattungswert dem ursprünglichen Gutschein bis maximal zum Gesamtwert des ursprünglichen Gutscheins wieder gutgeschrieben.
  • 11.3. Es gilt die allgemeine Verjährung.
12. Haftung von HOUSE OF TRAVEL
  • 12.1. Soweit das HOUSE OF TRAVEL nicht eine entsprechende weitergehende vertragliche Pflicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet das HOUSE OF TRAVEL nur für ordnungsgemäße Erfüllung der Vermittlerpflichten. Diese Vermittlerpflichten schließen insbesondere die rechtswirksame Übermittlung des Angebots auf Abschluss des Vertrages mit den zu vermittelnden Leistungserbringern sowie im Falle der Annahme des Vertragsangebots durch die zu vermittelnden Leistungserbringer die Übermittlung der Vertragsbestätigung im Namen und auf Rechnung des vermittelten Leistungserbringers, ein.
  • 12.2. Das HOUSE OF TRAVEL haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung von HOUSE OF TRAVEL, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.
  • 12.3. Eine etwaige eigene Haftung von HOUSE OF TRAVEL aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt unberührt.
  • 12.4. Liegt ein Fall des § 651 x, des § 651 v Abs. 3 oder des § 651 w Abs. 4 BGB vor, oder liegt Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des HOUSE OF TRAVEL vor, haftet das HOUSE OF TRAVEL unbeschränkt. Ansonsten ist unsere Haftung aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag über die Vermittlung gebuchter Leistungen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistungen beschränkt
13. Datenschutz; Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
  • 13.1. Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vermittlungsauftrages werden von HOUSE OF TRAVEL Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert, verarbeitet und an die vermittelten Anbieter von Reiseleistungen weitergegeben. Ihre erfassten Daten werden ausschließlich zur Vertragsanbahnung, Reisedurchführung, Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung einschließlich Werbung für von uns vermittelte Angebote verwendet. Nach der seit 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung DSGVO bestehen auch Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77, den Namen des Verantwortlichen gemäß DSGVO finden Sie unter den am Ende des Absatzes genannten Informationsseiten. Die Daten werden für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Wollen Sie keine Werbung von uns erhalten, können Sie der Datenverwendung insoweit widersprechen, hierfür genügt eine kurze Mitteilung an die am Ende der Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten. Mehr zu Ihren Rechten in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten erfahren Sie in der Datenschutzerklärung unter https://lcc.sta-ag.de/leisure/de/datenschutz bzw. unter https://lcc.sta-ag.de/business/de/datenschutz.
  • 13.2. Das HOUSE OF TRAVEL weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass HOUSE OF TRAVEL nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlerbedingungen für das HOUSE OF TRAVEL verpflichtend würde, informiert das HOUSE OF TRAVEL die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Das HOUSE OF TRAVEL weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
  • 13.3. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und dem HOUSE OF TRAVEL die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können das HOUSE OF TRAVEL ausschließlich an deren Sitz verklagen.
  • 13.4. Für Klagen von HOUSE OF TRAVEL gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des vermittelten Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von HOUSE OF TRAVEL vereinbart.
14. Versicherung
  • 14.1. Wir empfehlen Ihnen dringend bei Reisen insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Betreuung und eventueller Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod. Unser Team informiert Sie gerne auch über sonstige Versicherungen im Zusammenhang mit den gebuchten Leistungen, wie eine Reisegepäckversicherung.
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
  • 15.1. Jegliche Information über solche Bestimmungen und dazugehörige Fristen bezieht sich auf die zum Zeitpunkt der Informationserteilung bekannten Umstände. Soweit keine besonderen Angaben gemacht werden, gehen wir davon aus, dass der Kunde die Staatsbürgerschaft hat, die dem Staat entspricht, in dem die angegebene Rechnungsadresse liegt. Bei abweichenden oder besonderen persönlichen Umständen (Staatenlosigkeit, Doppelstaatsangehörigkeit) bitten wir um Information.
  • 15.2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. Das HOUSE OF TRAVEL wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Reisenden von eventuellen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Dem Reisenden wird jedoch nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.
  • 15.3. Der Reiseteilnehmer sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe Maßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitlich Aufklärung.
16. Verjährung

Soweit sich aus § 651 a ff. BGB in der ab 1.7.2018 geltenden Fassung nicht zwingend längere Verjährungsfristen ergeben, gilt folgendes: Eventuelle Ansprüche des HOUSE OF TRAVEL gegenüber aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag verjähren in einem Jahr, es sei denn, dass Schäden von Körper und Gesundheit betroffen sind oder Schäden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des HOUSE OF TRAVEL beruhen. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres des Vertragsschlusses.

Abschnitt B: Regelungen bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen gem. § 651w BGB
Die Regelungen dieses Abschnitts B über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen gelten ausschließlich, wenn das HOUSE OF TRAVEL das Formblatt über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen aushändigt. In diesem Formblatt wird der Kunde darüber informiert, dass mit Buchung einer weiteren Reiseleistung beim Vermittler keine Pauschalreise gebucht wird, jedoch mit Vertragsschluss des zweiten Vertrags verbundene Reiseleistungen entstehen.

1. Zahlungen auf verbundene Reiseleistungen
  • 1.1. Das HOUSE OF TRAVEL darf Zahlungen des Reisenden auf Vergütungen für Reiseleistungen verbundener Reiseleistungen nur entgegennehmen, wenn das HOUSE OF TRAVEL sichergestellt hat, dass diese dem Reisenden erstattet werden, soweit Reiseleistungen vom HOUSE OF TRAVEL selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungserbringer noch zu erfüllen sind und im Fall der Zahlungsunfähigkeit von HOUSE OF TRAVEL.
    • a) Reiseleistungen ausfallen oder
    • b) der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter vermittelter Leistungserbringer nachkommt.
  • 1.2. Diese Sicherstellung leistet das HOUSE OF TRAVEL bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer Insolvenzversicherung gem. § 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und in hervorgehobener Weise und Übergabe eines entsprechenden Sicherungsscheines für alle Zahlungen des Kunden an das HOUSE OF TRAVEL verbundener Reiseleistungen, soweit der Kunde nicht direkt an den vermittelten Leistungserbringer der verbundenen Reiseleistung leistet.
2. Verweis auf die zusätzliche Geltung von Regelungen in Abschnitt A
  • 2.1. Darüber hinaus gelten für die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen die nachfolgend genannten Ziffern des Abschnitts A dieser Geschäftsbedingungen: 1.1; 1.2; 1.4; 2; 3; 4; 6; 7; 8; 9; 10; 11; 12.1,12.2;13;14;15;16.
  • 2.2. Ziffer 1.3. des Abschnitts A gilt mit der Maßgabe, dass sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Falle der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen zusätzlich aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB und der Artikel 250 und 251 des EGBGB ergeben.
  • 2.3 Ziffer 5 des Abschnitts A gilt nur unter der Maßgabe, dass das HOUSE OF TRAVEL seine Verpflichtung aus Ziffer 1 dieses Abschnitts B zur Sicherstellung der Zahlungen erfüllt hat.
  • 2.4. Ziffer 12.3. des Abschnitts A gilt mit der Maßgabe, dass auch die Haftung nach § 651x BGB von den Bestimmungen in 10.1 f. unberührt bleibt.

Abschnitt C: Regelungen für die Reisevermittlung von Pauschalreisen
gem. § 651v BGB durch das HOUSE OF TRAVEL
Die Regelungen dieses Abschnitts C über die Vermittlung von Pauschalreiseverträgen („Reisevermittlung“) gemäß § 651v BGB gelten ausschließlich, wenn der Reisevermittler das Formblatt über Pauschalreisen aushändigt. In dem Formblatt ist der vermittelte Reiseveranstalter als verantwortliches Unternehmen für die Erbringung der Pauschalreise ausgewiesen.

1. Zahlungen des Kunden / Reisenden auf Pauschalreisen
  • Das HOUSE OF TRAVEL und der vermittelte Reiseveranstalter dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag des Reiseveranstalters besteht und dem Kunden der Sicherungsschein des Reiseveranstalters mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.
2. Erklärungen des Kunden / Reisenden
  • Abweichend von Ziffer 6 des Abschnitts A gilt das HOUSE OF TRAVEL als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden/Reisenden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. Das HOUSE OF TRAVEL wird den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen des Reisenden in Kenntnis setzen. Das HOUSE OF TRAVEL empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter oder der Kontaktstelle des Reiseveranstalters zu erklären.
3. Verweis auf die zusätzliche Geltung von Regelungen in Abschnitt A
  • 3.1 Darüber hinaus gelten für die Reisevermittlung Pauschalreisen die nachfolgend genannten Ziffern des Abschnitts A dieser Geschäftsbedingungen: 1.1; 1.2; 1.4; 2.1; 2.3; 2.4; 2.5; 3.1; 4.1; 4.4; 6.4; 7; 8; 9; 10; 12.1; 12.2.;13;14;15;16.
  • 3.2 Ziffer 1.3. des Abschnitts A gilt mit der Maßgabe, dass sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Falle der Vermittlung von Pauschalreisen zusätzlich aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB und der Artikel 250 und 251 des EGBGB ergeben.
  • 3.3.Ziffer 2.2. des Abschnitts A gilt nur, soweit Informationen betroffen sind, zu deren Angabe der Reisevermittler nicht nach § 651v Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 250 § 1 bis 3 EGBGB verpflichtet ist.
  • 3.4 Ziffer 3.2 des Abschnitts A gilt nur, soweit der Kunde nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform gemäß Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat.
  • 3.5. Ziffer 11 des Abschnitts A gilt mit der Maßgabe, dass die Bestimmungen des § 651a Abs. 2 Nr. 2 unberührt bleibt.
  • 3.6 Ziffer 12.3. des Abschnitts A gilt mit der Maßgabe, dass auch die Haftung nach § 651x BGB bleibt von den Bestimmungen in 10.1 f. unberührt bleibt.

Vermittler der Reiseleistungen ist:
HOUSE OF TRAVEL, Starnberger Reise AG
Hanfelderstr. 6b
82319 Starnberg
Telefon: +49 (8151) 26866-0
Telefax: +49 (8151) 26866-79
E-Mail: office@houseoftravel.de
Stand dieser Fassung: Juli 2021

© Diese Vermittlerbedingungen sind teilweise urheberrechtlich geschützt;
Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2020-2021

Serviceentgelte des HOUSE OF TRAVEL (HOUSE OF TRAVEL, Starnberger Reise AG & HOUSE OF TRAVEL, FTR GmbH)

gültig ab 01. Juli 2020, unter Berücksichtigung der MwSt. Anpassung am 01.01.2021

Die aktuellen Regelungen und Beträge der Serviceentgelte finden Sie hier: http://www.se.sta-ag.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters HOUSE OF TRAVEL (HOUSE OF TRAVEL, FTR GmbH) | Stand 01.07.2021

Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen
gültig für Verträge, die nach dem 30.6.2018 abgeschlossen werden
(soweit nachfolgend Paragrafen des BGB, insbesondere die §§ 651 a ff. zitiert werden, beziehen sich diese auf die zum 1.7.2021 in Kraft tretende Gesetzesfassung).

Vorab:
Ihre erfassten Daten werden ausschließlich zur Vertragsanbahnung, Reisedurchführung, Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung einschließlich Werbung für eigene Angebote verwendet. Nach der seit 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung DSGVO bestehen auch Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77, den Namen des Verantwortlichen gemäß DSGVO finden Sie unter den am Ende der Reisebedingungen bei Ziffer 16 angegebenen Kontaktdaten. Die Daten werden für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Wollen Sie keine Werbung von uns erhalten, können Sie der Datenverwendung insoweit widersprechen, kurze Mitteilung an die am Ende der Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten genügt. Ausführlichere Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung finden Sie auf unserer Website.

Ein Widerrufsrecht nach § § 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (zum Beispiel bei Ihnen zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender (Ein-) Bestellung durch Sie als Verbraucher/in geführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, die in Ziffer 4 bis 6 und Ziffer 8 dieser Bedingungen behandelt sind.

Über die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle entscheiden wir im Einzelfall, wir sind hierzu gesetzlich nicht verpflichtet. Unabhängig davon ist nach den gesetzlichen Vorschriften der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur online-Streitbeilegung anzugeben:
https://webgate.ec.europa.eu/odr/

1. Buchung der Reise / Vertragsschluss

  • 1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bieten Sie dem HOUSE OF TRAVEL, FTR GmbH (im folgenden: HOUSE OF TRAVEL) verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn das HOUSE OF TRAVEL Ihnen eine entsprechende Buchungsbestätigung in Textform übermittelt. An Ihre Reiseanmeldung sind Sie bis zur Annahme durch das HOUSE OF TRAVEL, jedoch längstens 14 Tage ab Zugang der Anmeldung beim HOUSE OF TRAVEL gebunden.
  • 1.2 Ändernde oder ergänzende Abreden zu den von HOUSE OF TRAVEL ausgeschriebenen Leistungen oder diesen Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit HOUSE OF TRAVEL, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollte. Leistungserbringer (z.B. Hoteliers, Beförderungsunternehmen) und vermittelnde Reisebüros sind von HOUSE OF TRAVEL nicht bevollmächtigt, abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
  • 1.3 Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Buchungsbestätigung übermittelt. Sollte er fehlen, informieren Sie das HOUSE OF TRAVEL bitte sofort.

2. Ausführendes Luftfahrtunternehmen

  • Die EG-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.05 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, Reisende vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.
  • Die „Black List“ der EU ist auf der Internetseite ec-europe.eu/transport/air-bon/ abrufbar

3. Zahlung des Reisepreises / Anzahlung

  • 3.1 Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 r BGB zu leisten, vgl. Ziffer 1.3.
  • 3.2 Mit Zugang des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist 20 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit im Vertrag keine anderweitige Regelung getroffen worden ist.
  • 3.3 Stornoentschädigungen und Versicherungsprämien sind jeweils sofort fällig.

4. Vertragsbeendigung durch HOUSE OF TRAVEL/Rücktritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

  • 4.1 Ist das HOUSE OF TRAVEL aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert, so kann das HOUSE OF TRAVEL unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Unvermeidbare Umstände liegen vor, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich darauf beruft, unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
  • 4.2 Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann das HOUSE OF TRAVEL bis 21 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
  • 4.3 in den vorgenannten Fällen verliert das HOUSE OF TRAVEL den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und erstattet bereits gezahlte Beträge unverzüglich zurück.

5. Preisänderungen

  • 5.1 Das HOUSE OF TRAVEL ist berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit die begehrte Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
    • a) Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger
    • b) einer Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (z. B. Hafen-und Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Flugbeförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren) ergibt. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises analog dem folgenden Abs. 2 verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der oben in Satz zwei aufgeführten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für das HOUSE OF TRAVEL führt. Soweit das HOUSE OF TRAVEL dadurch Verwaltungskosten entstehen, können diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigungs- bzw. Erstattungsbetrag abgezogen werden, sie sind auf Verlangen des Kunden nachzuweisen.
  • 5.2 Der Reisepreis darf höchstens um den Betrag erhöht werden, der der Summe aller nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen Erhöhungen der in Ziffer 4.1 genannten Preisbestandteile der gebuchten Reise entspricht. Soweit einschlägige Kostenerhöhungen eine Reisegruppe als Einheit betreffen, werden sie zunächst auf die einzelnen Reisenden aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für den Teilnehmer günstiger ist, wird dabei die ursprünglich kalkulierte Teilnehmerzahl oder die konkret erwartete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Das HOUSE OF TRAVEL ist verpflichtet, auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu belegen.
  • 5.3 Das HOUSE OF TRAVEL hat eine etwaige Preiserhöhung und ihre Gründe auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel Brief, E-Mail, Fax) spätestens am 21. Tag vor Reiseantritt, mitzuteilen.
  • 5.4 Bis zu 8 % ist eine Preiserhöhung einseitig wirksam. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 8 %, so kann das HOUSE OF TRAVEL den Kunden spätestens am 21. Tag vor Reiseantritt auffordern, innerhalb angemessener Frist die angebotene Preiserhöhung anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Nach ausdrücklicher Annahme oder ergebnislosem Verstreichen einer solchen Frist gilt das Angebot als angenommen. Wählt der Kunde stattdessen den Rücktritt, so erhält er den Reisepreis unverzüglich zurück, Ansprüche auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt (§ 651 i Abs. 3 Nr. 3 BGB).

6. Rücktrittskosten vor Reisebeginn

  • 6.1 Der Rücktritt des Kunden (Storno) ist vor Reiseantritt jederzeit möglich, das HOUSE OF TRAVEL hat dann jedoch den gesetzlich geregelten Anspruch auf angemessene Entschädigung (soweit nicht einer der Sonderfälle der Ziffer 6.2 vorliegt). Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes bestimmt wird, gelten dafür die nach den Vorgaben des § 651 h Abs. 2 Satz eins BGB ermittelten, nachstehenden Entschädigungspauschale:
    • bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %
    • ab dem 30. bis 22 Tag vor Reiseantritt 45 %
    • dann vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60 %
    • dann vom 14. bis 08. Tag vor Reiseantritt 85%
    • dann vom 07. bis 02. Tag vor Reiseantritt 95%
    • dann vom 01 Tag und bei Nichtantritt der Reise 100%
    • des Reisepreises. Stichtag für die Fristberechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Das HOUSE OF TRAVEL ist auf Verlangen des Reisenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen und muss diese im Streitfall beweisen.
  • 6.2 Ein Recht zum kostenfreien Rücktritt besteht unter den Voraussetzungen der Ziffer 5.4 (Preiserhöhung über 8 %) oder bei einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Bestandteils der Reiseleistung oder im Fall des § 651 h Abs. 3 BGB (erhebliche Beeinträchtigung der Durchführung der Pauschalreise oder der Beförderung von Personen an den Bestimmungsort durch unvermeidbare außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe).
  • 6.3 In allen Fällen des Rücktritts verliert das HOUSE OF TRAVEL den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und muss darauf bereits bezahlte Beträge unverzüglich zurückerstatten.
  • 6.4 Innerhalb einer angemessenen Frist, (eine spätestens sieben Tage vor Reisebeginn dem HOUSE OF TRAVEL zugegangene Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig) kann der Kunde unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (z. B. Brief, E-Mail, Fax) verlangen, dass ein von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Das HOUSE OF TRAVEL kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Bei erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Dem ursprünglichen Reiseteilnehmer ist ein Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Mehrkosten dürfen nur in angemessenem Umfang gefordert werden und müssen dem HOUSE OF TRAVEL als Veranstalter tatsächlich entstanden sein.

7. Rechte und Aufgaben der Reiseleitung

  • Die jeweilige Reiseleitung oder örtliche Vertretung von HOUSE OF TRAVEL (Name und Anschrift sind in den vor Reiseantritt übermittelten Reiseunterlagen angegeben) ist während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist. Daneben erbringen Reiseleitungen/örtliche Vertretung die von HOUSE OF TRAVEL geschuldeten angemessenen Beistandsleistungen nach § 651 q BGB, sofern der Kunde während der Reise in Schwierigkeiten gerät. Sie ist nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen das HOUSE OF TRAVEL anzuerkennen oder derartige Anspruchsstellungen entgegenzunehmen.

8. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise

  • 8.1 Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so hat der Kunde den Mangel unverzüglich anzuzeigen (vergleiche auch 8.4 Satz zwei) und kann Abhilfe verlangen. Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind bei vom HOUSE OF TRAVEL veranstalteten Reisen an die örtliche Vertretung von HOUSE OF TRAVEL zu richten (Name und Anschrift finden sich in den Reiseunterlagen). Soweit möglich und zumutbar sind sie an das HOUSE OF TRAVEL direkt (Anschrift am Ende der Bedingungen) zu richten.
  • 8.2 Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
  • 8.3 Leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist die gebotene Abhilfe, so kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe verweigert wird oder sofortige Abhilfe notwendig ist.
  • 8.4 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung hat der Reisende einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung), daneben bestehen gegebenenfalls auch Ansprüche auf Schadenersatz. Sämtliche genannten Ansprüche entfallen, soweit der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel unverzüglich anzuzeigen und dadurch Abhilfe unmöglich gemacht oder vereitelt wurde.
  • 8.5 Zum Recht auf Kündigung wegen Mangels und zu weiteren Einzelheiten von Minderung und Schadenersatz siehe § § 651 k bis 651 o BGB

9. Haftungsbeschränkungen für das HOUSE OF TRAVEL

  • 9.1 Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reisenden auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden durch das HOUSE OF TRAVEL oder seine Erfüllungsgehilfen nicht schuldhaft herbeigeführt wurde.
  • 9.2 Die Haftung von HOUSE OF TRAVEL gegenüber dem Reisenden auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt. Bis € 4.100,00 haftet das HOUSE OF TRAVEL jedoch unbeschränkt.
  • 9.3 Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel an der Reiseveranstaltung, die von HOUSE OF TRAVEL angeboten wird bzw. wurde, nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die Reiseleistungen, sowie die nicht vollständige Nennung oder Ausführung von Leistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).
    Der Kunde ist insbesondere dazu verpflichtet, alle Angaben zu seiner Person und allen Mitreisenden juristisch korrekt und einwandfrei abzugeben. Der Kunde ist verpflichtet diese Daten bei seiner Reiseanmeldung unverzüglich, vor Genehmigung des Reiseauftrages zu prüfen und Mängel anzuzeigen. Unrichtige Angaben, die zu Komplikationen gleich welcher Art führen, sind von der Haftung der HOUSE OF TRAVEL ausgeschlossen und sind vollumfänglich vom Kunden oder vom Reisenden selbst zu vertreten.
  • 9.4 Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 9.1 durch den Kunden, so gilt:
    • a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 9.1 nachweislich unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht.
    • b) Ansprüche des Kunden an das HOUSE OF TRAVEL entfallen insoweit, als das HOUSE OF TRAVEL nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit das HOUSE OF TRAVEL nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden das HOUSE OF TRAVEL die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem Leistungserbringer ermöglicht hätte.
    • c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 4.1 entfallen nicht
      • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von HOUSE OF TRAVEL oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von HOUSE OF TRAVEL resultieren
      • bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von HOUSE OF TRAVEL oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von HOUSE OF TRAVEL beruhen
      • bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Reisevertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
    • Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.
  • 9.5 Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, das HOUSE OF TRAVEL auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen vor Auswahl und Buchung hinzuweisen.
  • 9.6 Sofern der Kunde eine Emailadresse zur Kommunikation angibt, stimmt der Kunde einer Emailkorrespondenz, die von HOUSE OF TRAVEL transportverschlüsselt wird, zu und verpflichtet sich, seinen Posteingang (einschl. eines evtl. vorhandenen SPAM-Filters) regelmäßig auf Eingänge zu überprüfen.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

  • 10.1 Die Information über solche Bestimmungen und dazugehörige Fristen bezieht sich auf die zum Zeitpunkt der Informationserteilung bekannten Umstände. Soweit keine besonderen Angaben gemacht werden, geht das HOUSE OF TRAVEL davon aus, dass der Kunde die Staatsbürgerschaft hat, die dem Staat entspricht, in dem die angegebene Rechnungsadresse liegt. Bei abweichenden oder besonderen persönlichen Umständen (Staatenlosigkeit, Doppelstaatsangehörigkeit) bitten wir um Information.
  • 10.2 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. Das HOUSE OF TRAVEL wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Reisenden von eventuellen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Dem Reisenden wird jedoch nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.
  • 10.3 Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

11. Versicherungen

  • Das HOUSE OF TRAVEL empfiehlt insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten von Betreuung und eventueller Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod und vermittelt Ihnen gerne entsprechende Angebote.

12. Verjährung

  • Die in § 651 i Abs. 3 BGB bezeichneten Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

13. Gültigkeit der Angaben in der Ausschreibung

  • Die Ausschreibung kann nur die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen und Druckfehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Änderungen der Ausschreibung bleiben daher bis zu der auf den Vertragsschluss gerichteten Erklärung von HOUSE OF TRAVEL vorbehalten.

14. Sonstiges

  • Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, §§ 651 ff BGB (soweit das HOUSE OF TRAVEL im Sinne dieser Vorschriften, insbesondere als Reiseveranstalter tätig wird und deutsches Recht anwendbar ist).

Veranstalter der Reiseleistungen ist:
HOUSE OF TRAVEL, FTR GmbH
Hatzfelder Weg 8a, 81476 München

Geschäftsführer: Michael Lang
Sitz der Gesellschaft: München,
HRB 188 759 Amtsgericht München
E-Mail Verwaltung: office@houseoftravel.de

Handling, Postanschrift:
HOUSE OF TRAVEL, FTR GmbH
Hanfelder Str. 6b, 82319 Starnberg
Tel.: +49-8151-2686640
Fax: +49-8151-2686649
E-Mail: mail@houseoftravel.de
Internet: www.houseoftravel.de
Mail für den Datenschutz:
datenschutz@houseoftravel.de